Jörg Höfer Architekt

 

 

 

 

 

Wachwitz Haus

Als 'das Einfügegebot' wird ein Paragraph in der Bauordnung bezeichnet, welcher immer dann Anwendung findet, wenn keine expliziten Regeln für die Art und Weise der Bebauung an einem bestimmten Ort festgelegt wurden. Das Gebot, sich einzufügen, zielt auf Homogenität innerhalb einer Bebauungsstruktur, auf Harmonie, auf das ‚intakte‘ Gesamtbild, auf eine Variation des Gegebenen. Es verhindert das sogenannte Unpassende, das Andere, das Besondere und das Herausragende.

Der Wunsch nach mehr Wohnraum führte zur Aufstockung eines Gebäudes mit Flachdach, welches bereits errichtet war – und sich inmitten einer Bebauung mit Schrägdächern befindet. Das Konzept dieser Aufstockung - nun mit Schrägdach - orientiert sich an der Umgebung dem Grunde nach – nicht jedoch in allen Belangen. Der Entwurf ist im Themenbereich der behutsamen Weiterentwicklung von tradierten Elementen angesiedelt. Dies wurde nach langem Ringen letztendlich auch behördlicherseits honoriert und genehmigt.